allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobilienmaklerinnen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes zwischen Adamle Hospitality FlexCo und der Auftraggeberin abgeschlossenen Maklervertrags, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Verpflichtungen der Auftraggeberin
2.1 Die Auftraggeberin hat die Maklerin aktiv und redlich zu unterstützen sowie alle relevanten Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen, die für die Vermittlung eines Objekts notwendig sind.
2.2 Informationen und Abschlussgelegenheiten, die von der Maklerin bereitgestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle Schritte und Bewilligungen zu setzen, die für die Wirksamkeit eines vermittelten Rechtsgeschäfts erforderlich sind.
3. Tätigkeit als Immobilienmaklerin
3.1 Angaben zu Objekten basieren auf den Informationen der Verfügungsberechtigten. Die Maklerin übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit.
3.2 Die Übermittlung von Objektinformationen durch die Maklerin dient lediglich dem Zweck, potenziellen Interessentinnen eine Entscheidungsgrundlage zu bieten und diese zu einer unverbindlichen Angebotsstellung gegenüber den jeweiligen Verfügungsberechtigten (z. B. Eigentümerinnen oder Vermieterinnen) einzuladen. Es handelt sich hierbei weder um ein rechtlich bindendes Angebot noch um eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Objekts.
3.3 Die Maklerin wird grundsätzlich als „Doppelmaklerin“ für beide Vertragsparteien tätig.
3.4 Angebote samt den darin angeführten Objektinformationen sind freibleibend und unverbindlich, ein zwischenzeitlicher Verkauf bzw. eine zwischenzeitliche Vermietung oder Verpachtung ist vorbehalten.
4. Vermittlungsprovision
4.1 Adamle Hospitality FlexCo steht als Immobilienmaklerin bei erfolgreicher Vermittlung einer Geschäftsgelegenheit eine Vermittlungsprovision nach §§ 6, 7 MaklerG zu; insbesondere entsteht die Provisionspflicht mit Abschluss des vermittelten Geschäfts (Nutzung der vermittelten Geschäftsgelegenheit) sowie bei Abschluss eines zweckgleichen Geschäfts im Sinne von § 6 Abs 3 MaklerG. Mangels anderer Vereinbarung steht eine angemessene, den örtlichen Gepflogenheiten übliche Vermittlungsprovision zu.
4.2 Die Auftraggeberin hat auch dann einen der Vermittlungsprovision entsprechenden Betrag an Adamle Hospitality FlexCo zu leisten, wenn (§ 15 Abs 1 MaklerG):
4.2.1 das vermittelte Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die Auftraggeberin entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (Z 1); oder
4.2.2 mit dem vermittelten Interessenten ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt, dessen Vermittlung in unseren Tätigkeitsbereich fällt (Z 2); oder
4.2.3 das vermittelte Geschäft über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit der Auftraggeberin, sondern mit einer Person abgeschlossen wird, welcher der Auftraggeberin die ihr von uns bekanntgegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluss bekanntgegeben hat (Z 3); oder
4.2.4 nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird (Z 4).
4.3 Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages hat die Auftraggeberin weiters dann einen der Vermittlungsprovision entsprechenden Betrag an uns zu leisten, wenn (§ 15 Abs 2 MaklerG):
4.3.1 der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird (Z 1); oder
4.3.2 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist (Z 2), oder
4.3.3 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragen Maklers zustande gekommen ist (Z 3).
4.4 Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines vermittelten Vertrages ein weiterer Vertragsabschluss über dasselbe Objekt oder angrenzende Flächen, entsteht ein weiterer Provisionsanspruch. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, uns unverzüglich über derartige Vertragsabschlüsse/-erweiterungen in Kenntnis zu setzen.
5. Haftung
5.1 Die Maklerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5.2 Die Haftung ist auf die Versicherungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden und grob schuldhaft verursachte Schäden.
6. Zusammenarbeit mit anderen Maklerinnen
6.1 Zur Erhöhung der Vermittlungschancen kann die Maklerin mit anderen befugten Maklerinnen kooperieren, ohne dass hierdurch Mehrkosten für die Auftraggeberin entstehen.
7. Geheimhaltung
7.1 Adamle Hospitality FlexCo und die Auftraggeberin vereinbaren Verschwiegenheit über übermittelte Unterlagen, Maklerverträge sowie diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen.
8. Widerrufsrecht (für Verbraucherinnen)
8.1 Verbraucherinnen können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Einzelheiten richten sich nach den Bestimmungen des KSchG und FAGG.
8.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Maklerin die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und die Verbraucherinnen dem vorab zugestimmt haben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
9.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
1.1 Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes zwischen Adamle Hospitality FlexCo und der Auftraggeberin abgeschlossenen Maklervertrags, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Verpflichtungen der Auftraggeberin
2.1 Die Auftraggeberin hat die Maklerin aktiv und redlich zu unterstützen sowie alle relevanten Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen, die für die Vermittlung eines Objekts notwendig sind.
2.2 Informationen und Abschlussgelegenheiten, die von der Maklerin bereitgestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle Schritte und Bewilligungen zu setzen, die für die Wirksamkeit eines vermittelten Rechtsgeschäfts erforderlich sind.
3. Tätigkeit als Immobilienmaklerin
3.1 Angaben zu Objekten basieren auf den Informationen der Verfügungsberechtigten. Die Maklerin übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit.
3.2 Die Übermittlung von Objektinformationen durch die Maklerin dient lediglich dem Zweck, potenziellen Interessentinnen eine Entscheidungsgrundlage zu bieten und diese zu einer unverbindlichen Angebotsstellung gegenüber den jeweiligen Verfügungsberechtigten (z. B. Eigentümerinnen oder Vermieterinnen) einzuladen. Es handelt sich hierbei weder um ein rechtlich bindendes Angebot noch um eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Objekts.
3.3 Die Maklerin wird grundsätzlich als „Doppelmaklerin“ für beide Vertragsparteien tätig.
3.4 Angebote samt den darin angeführten Objektinformationen sind freibleibend und unverbindlich, ein zwischenzeitlicher Verkauf bzw. eine zwischenzeitliche Vermietung oder Verpachtung ist vorbehalten.
4. Vermittlungsprovision
4.1 Adamle Hospitality FlexCo steht als Immobilienmaklerin bei erfolgreicher Vermittlung einer Geschäftsgelegenheit eine Vermittlungsprovision nach §§ 6, 7 MaklerG zu; insbesondere entsteht die Provisionspflicht mit Abschluss des vermittelten Geschäfts (Nutzung der vermittelten Geschäftsgelegenheit) sowie bei Abschluss eines zweckgleichen Geschäfts im Sinne von § 6 Abs 3 MaklerG. Mangels anderer Vereinbarung steht eine angemessene, den örtlichen Gepflogenheiten übliche Vermittlungsprovision zu.
4.2 Die Auftraggeberin hat auch dann einen der Vermittlungsprovision entsprechenden Betrag an Adamle Hospitality FlexCo zu leisten, wenn (§ 15 Abs 1 MaklerG):
4.2.1 das vermittelte Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die Auftraggeberin entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (Z 1); oder
4.2.2 mit dem vermittelten Interessenten ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt, dessen Vermittlung in unseren Tätigkeitsbereich fällt (Z 2); oder
4.2.3 das vermittelte Geschäft über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit der Auftraggeberin, sondern mit einer Person abgeschlossen wird, welcher der Auftraggeberin die ihr von uns bekanntgegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluss bekanntgegeben hat (Z 3); oder
4.2.4 nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird (Z 4).
4.3 Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages hat die Auftraggeberin weiters dann einen der Vermittlungsprovision entsprechenden Betrag an uns zu leisten, wenn (§ 15 Abs 2 MaklerG):
4.3.1 der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird (Z 1); oder
4.3.2 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist (Z 2), oder
4.3.3 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragen Maklers zustande gekommen ist (Z 3).
4.4 Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines vermittelten Vertrages ein weiterer Vertragsabschluss über dasselbe Objekt oder angrenzende Flächen, entsteht ein weiterer Provisionsanspruch. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, uns unverzüglich über derartige Vertragsabschlüsse/-erweiterungen in Kenntnis zu setzen.
5. Haftung
5.1 Die Maklerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5.2 Die Haftung ist auf die Versicherungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden und grob schuldhaft verursachte Schäden.
6. Zusammenarbeit mit anderen Maklerinnen
6.1 Zur Erhöhung der Vermittlungschancen kann die Maklerin mit anderen befugten Maklerinnen kooperieren, ohne dass hierdurch Mehrkosten für die Auftraggeberin entstehen.
7. Geheimhaltung
7.1 Adamle Hospitality FlexCo und die Auftraggeberin vereinbaren Verschwiegenheit über übermittelte Unterlagen, Maklerverträge sowie diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen.
8. Widerrufsrecht (für Verbraucherinnen)
8.1 Verbraucherinnen können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Einzelheiten richten sich nach den Bestimmungen des KSchG und FAGG.
8.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Maklerin die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und die Verbraucherinnen dem vorab zugestimmt haben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
9.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.